EU: DSA erlaubt keine willkürliche Sperrung von Online-Plattformen
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EU: DSA erlaubt keine willkürliche Sperrung von Online-Plattformen

Jun 23, 2023

ARTIKEL 19 begrüßt die Bestätigung von EU-Kommissar Thierry Breton, dass der Digital Services Act (DSA) keine Rechtfertigung für die willkürliche Sperrung von Online-Plattformen bietet und dass jede Aussetzung von Diensten nur ein letztes Mittel sein darf und strikt im Einklang mit den internationalen Menschenrechten steht ordnungsgemäße Verfahrensgarantien.

Am 26. Juli 2023 schrieb ARTICLE 19 zusammen mit 67 Partnerorganisationen an den EU-Kommissar für den Binnenmarkt, Thierry Breton, mit der Bitte um Klarstellung der Bemerkungen, dass das Digital Services Act (DSA) die Möglichkeit der Schließung von Online-Plattformen als Sanktion vorsieht Versäumnis, „hasserfüllte Inhalte“ zu entfernen.

Am folgenden Tag, dem 27. Juli 2023, antwortete Kommissar Breton an Access Now (das die Ausarbeitung des ersten Schreibens leitete) und die anderen unterzeichnenden Organisationen der Zivilgesellschaft. ARTIKEL 19 begrüßt die schnelle Reaktion und Klärung mehrerer zentraler Bedenken der Zivilgesellschaft durch Kommissar Breton. In seiner Antwort sagte Kommissar Breton:

In ARTIKEL 19 wird seit langem argumentiert, dass EU-Rechtsvorschriften wie das DSA Auswirkungen über die Grenzen der EU hinaus haben können, da politische Entscheidungsträger auf der ganzen Welt darin nach Beispielen für die Regulierung des digitalen Raums suchen (siehe Brasiliens „Gesetz zur Regulierung digitaler Plattformen“). .

In diesem Zusammenhang sind Bretons Klarstellungen von größter Bedeutung: Das DSA ist eine Verordnung zum Schutz von Rechten und nicht zur Bereitstellung von Zensurinstrumenten. Wir werden die Maßnahmen der EU zur Durchsetzung des DSA weiterhin genau beobachten, um sicherzustellen, dass sie diesem Versprechen gerecht werden.